Standort Schlewecke
Standort Schlewecke
Niederlassung Schlewecke der Umweltdienste Kedenburg GmbH
Niederlassung Schlewecke der Umweltdienste Kedenburg GmbH
Die Umweltdienste Kedenburg GmbH betreibt auf dem Betriebsgelände in Schlewecke vier verschiedene Anlagen zur Aufbereitung und Wiedernutzbarmachung von Abfällen und betreut einen Bergversatz:
Konditionierungs-
anlage und Bodenreinigungs-zentrum der Umweltschutz Mitte in Bleicherode
Für jeden einzelnen Bereich ist das Ziel die Wiedernutzbarmachung und Zurückführung mineralischer Materialien in den Rohstoffkreislauf als Sekundärrohstoff. Zur Schonung natürlicher Ressourcen, in Verbindung mit der Einhaltung aller umwelt- und sicherheitsrelevanten Richtlinien und Standards, haben wir eigene Rezepturen und Behandlungsmethoden entwickelt.
Der Standort verfügt über eine BImSchG-Genehmigung mit einem umfangreichen Abfallartenkatalog, einer EFB-Zertifizierung sowie einer Tageskapazität von 2.400 t.
Adresse
Nienhagen 1
31167 Bockenem

Verfestigung

Mineralstoffverwertung
Der Bereich Mineralstoffverwertung nimmt mineralische Abfälle wie Boden, Bauschutt, Beton, Straßenkehricht, Glassand und Gießereisand an und verwertet diese fachgerecht. Aus den aufbereiteten Materialien werden einbaufähige Versatz- und Ersatzbaustoffe hergestellt.

Feineisenbereich
Der Feineisenbereich nimmt eisenhaltige Abfälle aus der Industrie an und verwertet diese fachgerecht. Angenommen werden unter anderem Eisenstaub, Walzzunder, eisenhaltige Strahlmittel und Eisenoxid. Aus diesen Materialien werden Erz-Ersatzstoffe hergestellt, die nach Kundenwunsch für den Einsatz in Sinteranlagen, Zementwerken und weiteren industriellen Anwendungen aufbereitet werden.

Asphaltaufbereitung
Der Bereich Asphaltaufbereitung nimmt gefährlichen Asphalt an und verwertet diesen fachgerecht. Aus dem aufbereiteten Material werden Deponieersatzbaustoffe in verschiedenen Körnungen sowie hydraulisch gebundene Tragschicht (HGT) hergestellt.

Bergversatz
Der Bereich Bergversatz führt Versatzarbeiten zur Vermeidung von Bergschäden durch Hohlraumsicherung durch. Dazu werden Versatzbaustoffe nach vorgegebenen Rezepturen angenommen und eingebaut. Die Zulassung erfolgt gemäß Hauptbetriebsplan nach § 52 Abs. 1 BBergG.







